Nutzungsvertrag
Für das Mieten eines Raumes im SMS am Schulzentrum Nordwest müssen alle Nutzer einen Nutzungsvertrag abschließen. Bitte reservieren Sie zunächst den gewünschten Raum. Nach der Bestätigung durch uns kann der Vertrag geschlossen werden.
Den SMS-Nutzungsvertrag können Sie hier herunterladen!Vertragsbedingungen
1. Konzeption
Im SMS (Selbstlernzentrum, Mensa, Stadtteil- und Familienzentrum am Mühlbach) steht für die Schulen des Schulzentrums Nordwest und für Bewohner/innen aller Altersgruppen aus der Nordweststadt ein qualifiziertes Veranstaltungs- und Dienstleistungsangebot bereit. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Begegnung, Bildung, Beratung und Kultur.Das SMS arbeitet eng zusammen mit den Schulen des Schulzentrums Nordwest sowie Gruppierungen und Einrichtungen, die sich im Stadtteil engagieren.
Die Räumlichkeiten des SMS werden auch interessierten Personen und Gruppen zur Nutzung in eigener Verantwortung angeboten. Eine Mehrfachnutzung ist gewünscht.
Es kommt daher vor, dass sich verschiedene Nutzer gleichzeitig im SMS aufhalten.
2. Verantwortung des Nutzers
Mit seiner Unterschrift unter den Nutzungsvertrag übernimmt der Veranstalter für die Zeit seiner Veranstaltung die Verantwortung für die Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen sowie die volle haftungsrechtliche Verantwortung für etwaige aus der durchgeführten Veranstaltung resultierende Schäden und Zuwiderhandlungen. Die Raumvergabe ist nur zu Zeiten außerhalb des Eigenbedarfs des SMS möglich.
3. Mietkosten
Für Veranstaltungen wird pro Tag und entsprechend dem Raumbedarf eine Nutzungsgebühr erhoben (siehe Nutzungsvertrag). Mietfrei sind Veranstaltungen:
• der Stadt Offenburg
• die vom Fachbereich Bürgerservice und Soziales mitgetragen werden
• des Stadtteil- und Familienzentrums am Mühlbach
• der Bürgergemeinschaft Nordwest
4. Reinigung und Müllbeseitigung
Für das Vorbereiten des Raumes einschließlich Auf- und Abbau der Tische und Stühle ist der Nutzer verantwortlich. Die Tische sind nach Beendigung der Veranstaltung zu reinigen und nach dem Tischplan zu stellen. Die Stühle werden an der Seite gestapelt (max. 10 Stühle).
Die genutzten Räume und Einrichtungsgegenstände sind in ordentlichem Zustand zu übergeben, d.h. besenrein und aufgeräumt zu verlassen. Das Geschirr muss gespült und ordnungsgemäß weggeräumt sein.
Geschirrtücher und Reinigungsmittel sind mitzubringen. Anfallende Abfälle, Altglas u.ä. müssen entsorgt und mitgenommen werden.
5. Grillen und offenes Feuer
Es ist auf dem Gelände des SMS verboten, ein offenes Feuer zu entzünden. Die Verwendung eines Holzkohlegrills ist grundsätzlich nicht erlaubt.
6. Ruhestörung
Die Veranstaltung soll spätestens um 1.00 Uhr beendet werden. Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft darf es zu keiner Ruhestörung kommen. Das Außengelände darf nur bis 22.00 Uhr genutzt werden. Ab 22.00 Uhr ist besonders darauf zu achten, dass Fenster und Türen geschlossen sind. Beim Verlassen der Einrichtung sind die Besucher/innen darauf hinzuweisen, unzumutbare Lärmbelästigung für die Anwohner/innen zu vermeiden.
7. Jugendschutz und Rauchverbot
Der Nutzer gewährleistet die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen, insbesondere keinen Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren auszuschenken.
Auf dem ganzen Gelände und in den Räumen des SMS herrscht Rauchverbot.
8. Veranstaltungsende
Beim Verlassen der Räume nach Abschluss der Veranstaltung sind sämtliche Fenster und Türen zu schließen.
Bei Dunkelheit ist vor dem Verlassen des Gebäudes die Nachtbeleuchtung einzuschalten.
9. Übernachten in den Räumen
Das Übernachten in den Räumen des SMS ist strengstens verboten.
10. Parken und Zufahrt
Das Parken ist auf den benachbarten Parkplätzen gestattet. Eine Fahrt auf das Gelände des SMS ist nur zur Anlieferung und für Transportfahrten erlaubt.
11. Räum- und Streupflicht
Die Räum- und Streupflicht vom Fußweg zum SMS obliegt dem Nutzer.
Für einen sicheren Zugang muss gesorgt werden. Schneeschaufel, Besen und Streugut werden zur Verfügung gestellt. Die alleinige Haftung trägt der Nutzer.
12. Reservierungs- und Zahlungsfristen
Eine Reservierung der Räume wird erst durch die Zahlung der Nutzungsgebühr verbindlich. Diese soll spätestens sechs Wochen vor dem Nutzungstermin erfolgen. Wird die Reservierung 14 Tage oder kürzer vor dem Nutzungstermin zurückgezogen, kann die Hälfte der Miete einbehalten werden.
13. Schlüsselübergabe und Kaution
Der Nutzer erhält die Schlüssel in der Regel einen Werktag vor Beginn der Veranstaltung. Die Kaution ist bei der Schlüsselübergabe in bar zu zahlen.
14. Schlüsselrückgabe
Die Rückgabe der Schlüssel hat am folgenden Werktag ab 11.00 Uhr zu erfolgen. Um den Mensabetrieb am Montag zu gewährleisten, muss die Mensa bereits am Sonntagnachmittag bis 15.00 Uhr geräumt sein.
15. Rückgabe der Kaution
Entstandene Schäden jeglicher Art sind durch den Nutzer zu melden und abzurechnen. Die Rückgabe der Kaution erfolgt erst nach Abrechnung und restloser Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag. Bei Nichteinhaltung von Vertrag und Hausordnung wird die Kaution teilweise oder vollständig einbehalten und gegebenenfalls mit Ersatzansprüchen verrechnet.
16. Vertragsende
Dieser Vertrag endet erst nach Rückgabe der Schlüssel. Bei Verlust der Schlüssel haftet der Nutzer für alle daraus entstehenden Schäden.